VORSTAND

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt und besteht aus fünf Mitgliedern, die wiederum aus ihrer Mitte den ersten und zweiten Vorsitzenden wählen.

Der erste Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

Der Vorstand kann sich bei der Erfüllung der Aufgaben des Vereins durch Arbeitsausschüsse und Beiräte unterstützen lassen. Zu diesem Zweck kann er auch Sektionsleiter benennen. Dessen ungeachtet bleibt die Verantwortung für die Entscheidungen immer beim Vorstand.


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