MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Die Mitgliederversammlung besteht aus
Die Mitgliederversammlung findet jährlich einmal statt und beschließt über die in § 13 der Satzung festgelegten Aufgaben.
Die Versammlung ist beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder. Sie ist nicht öffentlich und soll nach Möglichkeit im zeitlichen Zusammenhang mit einer Tagung stattfinden. (Außer-)Ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder haben Stimmrecht.