GESCHÄFTSSTELLE

§ 2, Absatz 5 der Satzung ist die Grundlage für die Einrichtung der Geschäftsstelle. Sie ist zurzeit besetzt durch eine Bürofachkraft. Der Vereinsvorsitzende führt die Dienstaufsicht über die Geschäftsstelle. Die Bürofachkraft erledigt die anfallenden Sekretariatsarbeiten und die Buchführung nach Weisung des Vorstandes.

zurück
zurück


zur Geschäftsstelle
zur Geschäftsstelle


zur schnelleren Orientierung:

Institute -|- Kongresse, Tagungen -|- Regionale Initiativen -|-
Vorstand -|- Geschäftsstelle -|- Ausbildung -|- Mitgliederversammlung -|-
Öffentlichkeitsarbeit -|- Wissenschaftlicher Beirat -|- Schlichtungsausschuss -|- Sektionen